
Am Montag, 5. Mai 2025 findet um 20.00 Uhr die Kirchgemeindeversammlung in der Pfarrkirche Winikon statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme Jahresbericht für das Jahr 2024
3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
Antrag Kirchenrat:
4. Genehmigung Ergebnisverwendung
Antrag Kirchenrat:
5. Verschiedenes
Der Synodalverwalter der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 5. November 2024 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Stimmberechtigung
Stimmfähig in der Landeskirche und in der Kirchgemeinde Winikon sind die römisch-kath. Schweizer:innen, sowie die römisch-katholischen Ausländer:innen mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr vollendet haben, keinen Tatbestand erfüllen, der nach kantonalem Recht die Stimmfähigkeit ausschliesst und mindestens 5 Tage vor dem 5. Mai 2025 in der Gemeinde Winikon den politischen Wohnsitz begründet haben.
Aktenauflage
Die Rechnung 2024 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Winikon, im April 2025
Namens des Kirchenrates: Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident; Anna Terech Kaufmann, Aktuarin