Impressionen aus dem Surental

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Winikon

Am Montag, 5. Mai 2025 findet um 20.00 Uhr die Kirchgemeindeversammlung in der Pfarrkirche Winikon statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Traktanden

1. Begrüssung

2. Kenntnisnahme Jahresbericht für das Jahr 2024

3. Genehmigung Jahresrechnung 2024

  • Präsentation Jahresrechnung
  • Bericht und Antrag Rechnungsprüfungskommission
  • Abstimmung über Anträge Kirchenrat

Antrag Kirchenrat:

  • Die Laufende Rechnung sowie die Bestandesrechnung seien zu genehmigen

4. Genehmigung Ergebnisverwendung

Antrag Kirchenrat:

  • Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung zu genehmigen.

5. Verschiedenes

Der Synodalverwalter der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 5. November 2024 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).

Stimmberechtigung

Stimmfähig in der Landeskirche und in der Kirchgemeinde Winikon sind die römisch-kath. Schweizer:innen, sowie die römisch-katholischen Ausländer:innen mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr vollendet haben, keinen Tatbestand erfüllen, der nach kantonalem Recht die Stimmfähigkeit ausschliesst und mindestens 5 Tage vor dem 5. Mai 2025 in der Gemeinde Winikon den politischen Wohnsitz begründet haben.

Aktenauflage

Die Rechnung 2024 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Winikon, im April 2025

Namens des Kirchenrates: Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident; Anna Terech Kaufmann, Aktuarin