Impressionen aus dem Surental

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Winikon

Am Montag, 4. Mai 2026 findet um 20.00 Uhr die Kirchgemeindeversammlung in der Pfarrkirche Winikon statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Traktanden

1. Begrüssung

2. Kenntnisnahme Jahresbericht für das Jahr 2025

3. Genehmigung Jahresrechnung 2025

  • Präsentation der Jahresrechnung
  • Bericht und Antrag Rechnungskommission
  • Abstimmung über Antrag Kirchenrat

Antrag Kirchenrat:

  • Die Laufende Rechnung sowie die Bestandesrechnung sind zu genehmigen

4. Genehmigung Ergebnisverwendung

Antrag Kirchenrat:

  • Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung ist zu genehmigen.

5. Verschiedenes

Der Synodalverwalter der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 9. September 2025 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).

Stimmberechtigung

Stimmberechtigt sind die römisch-katholischen Schweizerinnen und Schweizer sowie die römisch-katholischen Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die in der betreffenden römisch-katholischen Kirchgemeinde Wohnsitz haben und das 18. Altersjahr vollendet haben; ausgeschlossen ist, wer nach kantonalem Recht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist. Der Nachweis des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag im Stimmregister.

Aktenauflage

Die Rechnung 2025 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Winikon, im April 2026

Namens des Kirchenrates: Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident; Anna Terech Kaufmann, Aktuarin