Am Montag, 4. Mai 2026 findet um 20.00 Uhr die Kirchgemeindeversammlung in der Pfarrkirche Winikon statt. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.

Traktanden
1. Begrüssung
2. Kenntnisnahme Jahresbericht für das Jahr 2025
3. Genehmigung Jahresrechnung 2025
Antrag Kirchenrat:
4. Genehmigung Ergebnisverwendung
Antrag Kirchenrat:
5. Verschiedenes
Der Synodalverwalter der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 9. September 2025 bei den Unterlagen des Vorjahres keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind die römisch-katholischen Schweizerinnen und Schweizer sowie die römisch-katholischen Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C), die in der betreffenden römisch-katholischen Kirchgemeinde Wohnsitz haben und das 18. Altersjahr vollendet haben; ausgeschlossen ist, wer nach kantonalem Recht von der Stimmfähigkeit ausgeschlossen ist. Der Nachweis des Stimmrechts erfolgt durch Eintrag im Stimmregister.
Aktenauflage
Die Rechnung 2025 liegt zwei Wochen vor der Versammlung in der Pfarrkirche auf.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Winikon, im April 2026
Namens des Kirchenrates: Beat Schwarzentruber, Kirchenratspräsident; Anna Terech Kaufmann, Aktuarin