Am Dienstag, 2. Dezember 2025 findet um 19.30 Uhr im Pfarreiheim Triengen die Kirchgemeindeversammlung Triengen statt.

Verhandlungsgegenstände
1. Begrüssung, Feststellung und Bestellung des Büros
2. Informationen zum Jahresprogramm 2026 / Investitions- und Aufgabenplan 2026 bis 2030 sowie Finanzplan 2026 bis 2030
3. a) Voranschlag für 2026
b) Anträge Kirchenrat
4. Antrag Reduktion Anzahl Kirchenratsmitglieder für die Wahlperiode 2026-2030
5. Verschiedenes
Bericht zur Prüfung des Voranschlages 2025: Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 25. März 2025 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).
Stimmberechtigung
Stimmfähig in der Landeskirche und in der Kirchgemeinde Triengen sind die römisch-katholischen Schweizer/innen sowie die römisch-katholischen Ausländer/innen mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr vollendet haben und keinen Tatbestand erfüllen, der nach kantonalem Recht die Stimmfähigkeit ausschliesst. Dabei gilt es, dass der politische Wohnsitz 5 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung geregelt sein muss.
Aktenauflage
Die detaillierten Unterlagen sind während sechzehn Tagen vor der Kirchgemeindeversammlung im Büro des Kirchmeieramtes Triengen (bei der F. Fischer AG, Steinbärenstrasse 2, Triengen) zur Einsichtnahme aufgelegt.
Triengen, im Oktober 2025
Namens des Kirchenrates
René Kaufmann, Kirchenratspräsident und Verena Müller, Aktuarin