Impressionen aus dem Surental

Einladung zur Kirchgemeindeversammlung Triengen

Am Dienstag, 2. Dezember 2025 findet um 19.30 Uhr im Pfarreiheim Triengen die Kirchgemeindeversammlung Triengen statt.

Verhandlungsgegenstände

1. Begrüssung, Feststellung und Bestellung des Büros

2. Informationen zum Jahresprogramm 2026 / Investitions- und Aufgabenplan 2026 bis 2030 sowie Finanzplan 2026 bis 2030

  • Präsentation durch Kirchenrat
  • Stellungnahme Rechnungskommission

3. a) Voranschlag für 2026

  • Präsentation Voranschlag durch Kirchenrat
  • Bericht und Antrag Rechnungskommission

b) Anträge Kirchenrat

  • Der Voranschlag 2026 zur Genehmigung.
  • Der Steuerfuss für 2026 ist festzusetzen.

4. Antrag Reduktion Anzahl Kirchenratsmitglieder für die Wahlperiode 2026-2030

5. Verschiedenes

Bericht zur Prüfung des Voranschlages 2025: Der Synodalverwalter der röm. kath. Landeskirche des Kantons Luzern hat gemäss Bericht vom 25. März 2025 keine Mängel festgestellt (§75 Kirchgemeindegesetz).

Stimmberechtigung

Stimmfähig in der Landeskirche und in der Kirchgemeinde Triengen sind die römisch-katholischen Schweizer/innen sowie die römisch-katholischen Ausländer/innen mit Niederlassungsbewilligung, die das 18. Altersjahr vollendet haben und keinen Tatbestand erfüllen, der nach kantonalem Recht die Stimmfähigkeit ausschliesst. Dabei gilt es, dass der politische Wohnsitz 5 Tage vor der Kirchgemeindeversammlung geregelt sein muss.

Aktenauflage

Die detaillierten Unterlagen sind während sechzehn Tagen vor der Kirchgemeindeversammlung im Büro des Kirchmeieramtes Triengen (bei der F. Fischer AG, Steinbärenstrasse 2, Triengen) zur Einsichtnahme aufgelegt.

Triengen, im Oktober 2025

Namens des Kirchenrates

René Kaufmann, Kirchenratspräsident und Verena Müller, Aktuarin